Zweck der Wirtschaftsprüfung ist die Beurteilung der von einem Unternehmen angewandten Verfahren zur Finanzberichterstattung. Somitt steht die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des zu prüfenden Unternehmens im Mittelpunkt der Tätigkeit.
Im Gegensatz zu anderen freien Berufen wie Architekt oder Steuerberater ist der Wirtschaftsprüfer an keine Gebührenordnung gebunden und rechnet nach eigenem Ermessen ab.
Bei Kosten der Wirtschafts- und Betriebsberatung sowie der Treuhandtätigkeit orientiert sich das Wirtschaftsprüferhonorar an den rechtlichen Normen des BGB. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise anhand des Zeitaufwands. Es ist auch eine Abrechnung über Pauschalhonorare und bei der Wirtschafts- und Betriebsberatung innerhalb gewisser Grenzen auch mittels erfolgsabhängiger Honorare möglich.
Nach § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB wird der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter gewählt bzw. bestellt.
Wurde der Abschlussprüfer gewählt, geht ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Geschäftsführer zu. Es folgt ein Vorgespräch mit der Geschäftsführung, damit der Wirtschaftsprüfer einen Einblick erhält und ggf. eine Strategie entwickeln kann. Die eigentliche Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Rechnungswesens im Unternehmen vor Ort. Nach der Vor- und Hauptprüfung erfolgen ein Abschlussgespräch mit der Geschäftsleitung und die Vorlage des Prüfungsberichts.